AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Service Hammel UG (haftungsbeschränkt) finden Sie hier oder zum Download als PDF auf der linken Seite unter
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Allgemeine geschäftsbedingungen
für Bürodienstleistungen der Service Hammel UG (haftungsbeschränkt)
-B2B (Handelsgeschäfte) & B2C (Verbrauchergeschäfte)-
§1 Gegenstand
Die von der Service Hammel UG (haftungsbeschränkt) erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Archivierung und Pflege von Kundendaten
- Aktenverwaltung
- Kreditoren- und Debitorenaufstellungen
- die zulassungsfreie Vorbereitung der Steuerunterlagen sowie Kalkulationen
Für sie gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Vertragsdauer (bei Festverträgen)
Werden die Leistungen pauschal erbracht, gilt der Erstvertrag mindestens für die Dauer von 1 (einem) Kalendermonat. Eine Verlängerung des Erstvertrages muss schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Verträge können auch per E-Mail vereinbart und abgeschlossen werden. Eine Vertragsverlängerung ist auf eine vereinbarte, längere Dauer möglich.
Wird dieser Folgevertrag vor Ablauf der unter Kündigung genannten Frist von keinem der Vertragspartner aufgekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um 1 (einen) weiteren Monat, sofern nicht anders vereinbart.
Werden die Leistungen einmalig erbracht, so gilt lediglich die im Vertrag genannte Leistung und Dauer. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Dies bedarf eines neuen Vertrags.
Anderweitig gilt die im Vertrag abgeschlossene Dauer, sofern diese im Vertrag festgelegt wurde.
§3 Leistungen
3.1 Die Leistungen werden Vertraglich individuell festgehalten. Abweichungen oder Änderungen der Leistungen bedürfen mindestens einer Ergänzung, alternativ einem neuen Vertrag der Parteien und sind schriftlich festzuhalten.
3.2 Nutzung von Büroflächen
Der Nutzer verpflichtet sich zu einem sorgfältigen, der Erhaltung der vorstehend benannten Sachen dienlichen Umgang mit den überlassenen Sachen und Räumen sowie der mit dem Büroservice und Dritten gemeinsam genutzten Räume, Möbel, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerke und EDV. Bei Beendigung der vertraglich vereinbarten Nutzung der dem Kunden gegen Entgelt oder kostenfrei auf Zeit überlassenen Büroräume, gibt der Kunde die Büroräume, die komplette Einrichtung sowie die Telekommunikationseinrichtungen unversehrt, voll gebrauchsfähig und vollständig an den Vertragspartner zurück.
Für sämtliche Schäden an den zur Nutzung überlassenen Räumen, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und/oder Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV, die aus fahrlässiger, grob fahrlässiger und/oder absichtlich schädlicher Nutzung bzw. Behandlung durch den Kunden und/oder seine Besucher oder Mitbenutzer entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes (gleiche, gleichwertige Sache, Neupreis, Neugeräte, -möbel) dem Vertragspartner gegenüber. Gleiches gilt für alle durch den Kunden (Nutzer/Mieter), seine Besucher bzw. Mitbenutzer verursachten Schäden an gemeinsam mit dem Büroservice und Dritten genutzten Räume, Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerke und EDV.
§4 Kosten
4.1 Die monatlichen Kosten ergeben sich aus den im Vertrag geregelten Preisen für die Dienstleistungen.
4.2 Eine pauschale für die Nutzung von Büroflächen wird, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, nicht berechnet
4.3 Alle Sekretariatsarbeiten (z. B. Korrespondenz, Erfassung, Datenpflege, Archiv, Entgegennahme der Gespräche, Voice-System-Verwaltung) werden dem Auftraggeber, sofern nicht anders im Vertrag geregelt, bei einmaligen Aufträgen mit einer Endabrechnung, bei längeren Aufträgen monatlich zum Ende des Monats, in Rechnung gestellt.
4.4 Fremdgebühren für den Auftraggeber wie z. B. Porto, Telefon, -fax, etc., welche dem Auftragnehmer zusätzliche Kosten verursachen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§5 Zahlungsbedingungen
Die monatlichen Rechnungen sind nach erhalt in Bar, per PayPal oder per Überweisung unter Angabe der Kunden und Rechnungsnummer an das auf der Rechnung angegebene Firmenkonto zu entrichten.
Einmalige Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Rechnung auf das angegebene Firmenkonto zu entrichten.
Die Bankadresse ist der aktuellen Rechnung zu entnehmen.
§6 Kündigungsfristen
Der Auftrag ist fest über die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen. Bei der Auftragsdauer von 1 Monat läuft das Auftragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, zum Monatsende schriftlich (z. B. per Fax) gekündigt wird. Bei der Auftragsdauer von einem Jahr läuft das Auftragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht für den Auftraggeber, falls sich die Preise für Leistungen um mehr als 30 % innerhalb von 12 Monaten erhöht haben. Dies gilt nicht, wenn sich die Dienstleistungen in erheblichem Umfang gesteigert haben und eine Erhöhung durch Mehrkosten rechtfertigen.
§7 Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§8 Datenschutz und Urheberrechte
8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
8.2 Der Auftraggeber erteilt dem Vertragspartner eine Genehmigung, im Rahmen des Büroservice erfasste und bearbeitete Daten an Dritte nach Maßgabe und Wunsch des Auftraggebers weiterzugeben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf.
8.3 Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen.
8.4 Im Fall von B2C (Firma zu Kunde) gelten die Richtlinien der DSGVO.
§9 Besondere Pflichten des Kunden
9.1 Der Büroservice ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt besonders für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die vom Büroservice im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die der Service aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
9.2 Auf Verlangen des Büroservice hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
9.3 Geschäftsräume, Adressen oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder anstößiger Inhalte sowie zu anderen den Vertragspartner schädigenden Zwecken.
§10 Sonstige Vereinbarungen
10.1 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die Ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden.
10.2 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
10.3 Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.
10.4 Der Auftraggeber erhält auf Verlangen mit dem Dienstleistungsauftrag ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mindestens jedoch die Information an welcher Stelle die AGB abrufbar sind. Nach Belehrung werden diese vom Auftraggeber voll inhaltlich anerkannt, was er durch seine Unterschrift im Vertrag anerkennt.
§12 Gerichtsstand
Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Handwerksleistungen der Firma Service Hammel UG (haftungsbeschränkt)
-B2B (Handelsgeschäfte) & B2C (Verbrauchergeschäfte)-
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte der Handwerksleistungen der Firma Service Hammel UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend "Auftraggebers" genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks Überprüfung der technischen Funktion und Reparaturfähigkeit Geräte und Sachen. Nach deren Überprüfung wird der Handwerksbetrieb nach Absprache mit dem Auftraggeber die Geräte und Sachen reparieren.
2.2 Eine genaue Bezeichnung der Geräte, Sachen und Spezifika der Handhabung und Funktionalität werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der Sachen und Geräte bestätigt.
2.4 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer Bestätigung des Auftraggebers in Textform.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post oder durch die Übergabe der zu untersuchenden und/oder zu reparierenden Geräte und Sachen.
3.2 Gegenstand des Vertrages bzw. genaue Reparaturbezeichnung werden im Angebot/Auftrag vereinbart und schriftlich festgelegt.
Insbesondere wird vereinbart:
1. Art des Gegenstandes bzw. der Reparaturbezeichnung
2. Kosten
3. Dauer
4. Vergütung
4.1 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten zum jeweils festgelegten Preis des Angebots aus.
4.2 Dem Reparaturfestpreis liegt der Umfang der Reparaturarbeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Werkvertrages §§ 631 ff. BGB.
4.3 Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Reparatur verbundenen Kosten und Auslagen ein. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Berechnung der Reparatur nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen.
4.4 Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
4.5 Wird die Reparatur der Sachen und/oder Geräte aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
4.6 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe der im BGB §13, bzw. HGB §343 (1) festgelegten Verzugszinssätzen – 5% über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften; 9% über dem Basiszinssatz zzgl. einer Verzugspauschale von 40€ bei Handelsgeschäften (Stand 2021) - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.7 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.8 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. Abnahme
5.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme kann im Betrieb des Auftragnehmers erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder durchführbar ist.
5.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.
6. Gewährleistung
B2B: Es gelten die vertraglich festgelegten Gewährleistungsfristen, sofern diese nicht anders festgehalten wurden.
B2C: Die Gewährleistung richtet sich nach den vertraglich festgelegten Gewährleistungsfristen. Alle weiteren Gewährleistungsfristen die nicht vertraglich festgelegt wurden richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei behält sich der Auftragnehmer vor die gesetzlichen Fristen wie folgt zu kürzen:
- Reparaturarbeiten bei Geräten oder gleichwertigem: 12 (zwölf) Monate auf die durchgeführte Arbeit und die damit verbundenen Teile
- Die Gewährleistung auf Teile die nicht mit der Reparatur in Verbindung stehen ist ausgeschlossen
- Bei Installations- oder Anschlussarbeiten (Elektrik) gelten die gesetzlichen Vorgaben
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Servicedienstleistungen der Firma Service Hammel UG (haftungsbeschränkt)
-B2B (Handelsgeschäfte) & B2C (Verbrauchergeschäfte)-
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte für erbrachte Servicedienstleistungen (z.B. Suchaufträge) der Service Hammel UG (haftungsbeschränkt) – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 1 (einer) Woche zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet, der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5% über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften; 9% über dem Basiszinssatz zzgl. einer Verzugspauschale von 40€ bei Handelsgeschäften (Stand 2021).
6.5 Bei Servicedienstleistungen die einer Anfahrt benötigen berechnen wir, sofern nicht anders vereinbart, eine Pauschale für die Anfahrt. Diese wird Ihnen vor der Anfahrt mitgeteilt und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Pauschale berechnet sich aus den gefahrenen Kilometern und Aufwand.
6.6 Bei Servicedienstleistungen die einer Durchsicht benötigen berechnen wir, sofern nicht anders vereinbart, eine Pauschale von mindestens 10€ netto. Fällt die Pauschale höher aus, so teilen wir Ihnen dies vor der Durchsicht mit. Die Pauschale setzt sich zusammen aus der Arbeitszeit die benötigt wird um einen Kostenvoranschlag oder eine generelle Aussage zur möglichen, oder auch nicht möglichen Reparatur tätigen zu können. Hierbei kommt es jedoch auf den individuellen Fall an. Sollte eine Reparatur möglich sein und Sie uns einen Auftrag erteilen, so wird die Pauschale der Durchsicht als Arbeitszeit mit den weiteren Maßnahmen verrechnet und entfällt somit.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Webdesign-Dienstleistungen der Service Hammel UG (haftungsbeschränkt)
-B2B (Handelsgeschäfte) & B2C (Verbrauchergeschäfte)-
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte für Webdesign-Dienstleistungen der Service Hammel UG (Haftungsbeschränkt), nachstehend "Webdesigner" genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Webdesigner absenden.
2. Weitergeleitete Aufträge
2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Webdesigner einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt der Webdesigner den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
2.2 Die Angebote des Webdesigners sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Webdesigner kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Webdesigner zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages wird mit dem Kunden in Form eines Angebots individuell festgelegt. Dieser beinhaltet die einzelnen Positionen zu den gewünschten Dienstleistungen.
Insbesondere wird vereinbart:
1. Art der Leistung
2. Dauer
3. Kosten und Zahlungsbedingungen
4. Daten
Der Kunde stellt den Webdesigner von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Webdesigner nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Webdesigners, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.
5. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) oder ähnlichem notwendig sind.
6. Preise und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zum Monatswechsel, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, nach erbrachter Leistung des Webdesigners bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Zeitrahmens, sollte der Auftrag sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Alle Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar.
Nach Bestätigung des Auftrags durch den Webdesigner und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Webdesigner ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Webdesigner vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2 (Zwei) -Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Markenrechte/Copyrights
Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch den Webdesigner erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner.
8. Haftung
8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Webdesigner wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt den Webdesigner von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
8.2 Erachtet der Webdesigner für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
8.3 Schadensersatzansprüche gegen den Webdesigner sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Designers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Webdesigner zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
8.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Webdesigners beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
8.6 Die Haftung des Webdesigners für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
9.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Webdesigner gilt deutsches Recht.
9.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Webdesigners.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.